Die Historie der „Unternehmensbesteuerung“ an der TU Dortmund über fünf Jahrzehnte
Nach Gründung der Universität Dortmund am 16. Dezember 1968 und der (damaligen) Abteilung (später Fachbereich) Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 1. April 1973 wurde Dr. Siegfried Hummel vom Seminar für Verkehrsbetriebslehre (Professor Dr. Dr. h.c. Paul Riebel) an der Goethe-Universität in Frankfurt/Main am 1. Oktober 1975 zum „Wissenschaftlichen Rat und Professor“ ernannt und mit der Leitung des neuen „Fachgebiets Betriebswirtschaftslehre“ betraut. Neben verschiedenen Veranstaltungen zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre hielt er in den nächsten Semestern Vorlesungen zu „Investition und Finanzierung“ sowie „Absatzwirtschaft“. Ab Sommersemester 1976 baute er sukzessive das neue Wahlpflichtfach „Steuerlehre“ auf.
Die Vorlesung am Freitag, dem 30. April 1976 stellt somit die eigentliche Geburtsstunde der „Unternehmensbesteuerung“ an der (heutigen) Technischen Universität Dortmund dar.
Das Fachgebiet war zunächst provisorisch in Räumlichkeiten am Rheinlanddamm 203 unweit der Westfalenhallen untergebracht. Im Frühjahr 1976 erfolgte – zusammen mit dem (damaligen) Lehrstuhl Fertigungswirtschaft (Professor Dr. Wolfgang Männel, vom selben Lehrstuhl in Frankfurt stammend, 1983 zur Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg gewechselt) – der Umzug in die 2. Etage des soeben fertiggestellten Gebäudes Chemie 1 auf die sog. Hauptbaufläche (heute Campus Nord). Dort war es bis zur Pensionierung von Professor Hummel im Sommer 2003 beheimatet.
Die Lehrveranstaltungen im Diplom-Studiengang Wirtschaftswissenschaften waren in den 80er Jahren „Steuerlehre I: Einführung“, „Steuerlehre II: Ertragsteuern“, „Steuerlehre III: Steuerbilanzen“, “Steuerlehre IV: Umsatzsteuer“ sowie – teilweise – „Fallstudien zur Steuerlehre“. In den 90er Jahren wurden die Veranstaltungen unter maßgeblicher Mitwirkung der damaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter Carsten Theile (später Professor an den Hochschulen Hof und Bochum) und André Jungen (siehe weiter unten) umgebaut. Steuerlehre I wurde ergänzt um die Einkommensteuer, Steuerlehre II und III wurden zusammengefasst zu „Gewinnermittlung und Gewinnbesteuerung“, Steuerlehre IV wurde zu Steuerlehre III. Komplett neu geschaffen wurde „Steuerlehre IV: Betriebliche Steuerpolitik“. Ergänzt wurde das Lehrangebot durch ein „Praxiskolloquium zur Steuerlehre“.
Die Diplomprüfungen im Wahlpflichtfach Steuerlehre bestanden aus einer vierstündigen Klausur sowie einer etwa 30minütigen mündlichen Prüfung. Die Vorlesung „Steuerlehre I“ war gleichzeitig einer von fünf Bestandteilen der ebenfalls vierstündigen Klausur im Pflichtfach „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“.
1993 erfolgte die aufgrund der etablierten inhaltlichen Ausrichtung längst fällige Umbenennung in „Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre / Steuerlehre“. Im Sommer 2003 – nach der Pensionierung von Professor Hummel – zog das Fachgebiet in das Erdgeschoss des sog. Schumpeter-Pavillons vor dem Chemie-Gebäude und blieb dort für ziemlich genau zehn Jahre. Gleichzeitig beauftragte der damalige Dekan, Professor Dr. Hartmut Neuendorff, den in der Zwischenzeit promovierten und zum Steuerberater bestellten langjährigen Mitarbeiter André Jungen mit der Verwaltung des Fachgebiets. Damit einher ging die Verbeamtung auf Lebenszeit und die Ernennung zum Akademischen Rat.
Knapp zwei Jahre später, zum 1. April 2005, wurde Dr. Matthias Wolz von der Bergischen Universität Wuppertal kommend zum Universitätsprofessor ernannt. Er übernahm damit die Gesamtleitung der von der Fakultät zum „Lehrstuhl Unternehmensbesteuerung und Unternehmensprüfung“ aufgewerteten Lehreinheit. Die Rektorin, Frau Professor Dr. Dr. h.c. Ursula Gather, beauftragte den nunmehr zum Akademischen Oberrat beförderten Dr. André Jungen mit der Leitung des „Arbeitsbereichs Unternehmensbesteuerung“ innerhalb des Lehrstuhls. Damit wurde trotz der durch die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät vorgenommenen Umstrukturierung eine Kontinuität in diesem Bereich gewährleistet. Wenig später wurde der Lehrstuhl umbenannt in „Wirtschaftsprüfung und Unternehmensbesteuerung“. Ebenfalls umbenannt wurde 2007 die Universität selbst, die fortan „Technische Universität Dortmund“ hieß.
Ab dem Wintersemester 2007/08 erfolgte die fließende Umstellung der bisherigen Diplom- auf Bachelor- und Master-Studiengänge, was auch eine Änderung der Lehrveranstaltungsmodule erforderte. Fortan gab es in der Bachelor-Ausbildung die jeweils vierstündigen Module „Unternehmensbesteuerung I: Grundlagen der Besteuerung und Steuerbilanzen“ sowie „Unternehmensbesteuerung II: Ertragsteuern“, ergänzt durch ein Seminar. In der Master-Ausbildung gab es bis 2011 die Umsatzsteuer in einem kombinierten Grundmodul „Wirtschaftsprüfung und Unternehmensbesteuerung“. Die Bachelor-Module wurden zunächst beide durch eine 90minütige Klausur abgeschlossen, seit 2012 endet das Ertragsteuer-Modul mit einer 20-30minütigen mündlichen Prüfung.
Im Juli 2011 wechselte Professor Wolz an die Universität Trier, und Dr. André Jungen, inzwischen zum Akademischen Direktor ernannt, wurde vom damaligen Dekan, Prof. Dr. Wolfgang Schünemann, mit der Verwaltung des Lehrstuhls beauftragt. Zum 1. April 2013 erfolgte die Aufspaltung der Lehreinheit in den Lehrstuhl „Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung“ und das Lehrgebiet „Unternehmensbesteuerung“. Der neu geschaffene WP-Lehrstuhl wurde besetzt mit Frau Professor Dr. Christiane Pott, die vom Institut für Unternehmensrechnung und -besteuerung (Professor Dr. Christoph Watrin) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster gekommen war. Beide Lehreinheiten zogen in das neugebaute Seminarraumgebäude I, das Lehrgebiet Unternehmensbesteuerung zusammen mit dem Dekanat in die 2. Etage. Der Umzug des Dekanats ist auch symbolisch für die in dieser Zeit eingeleitete Neuausrichtung der Fakultät, was in der im Mai 2017 erfolgten Umbenennung in „Fakultät Wirtschaftswissenschaften“, verbunden mit dem Wegfall der soziologischen Lehrstühle, gipfelte.
Als Folge der Lehrstuhlvakanz und der späteren Aufspaltung wurde in der Master-Ausbildung das bisherige Kombi-Modul zum Wintersemester 2012/13 umgewandelt in ein Modul mit einer Vorlesung zur Umsatzsteuer und einem Seminar. Seit dem Wintersemester 2015/16 gibt es schließlich das Modul „Unternehmensbesteuerung I“ mit Vorlesungen zur Umsatzsteuer (Abschluss durch mündliche Prüfung) und zur Internationalen Besteuerung (Abschluss durch 60minütige Klausur) sowie das Seminarmodul „Unternehmensbesteuerung II“ (Abschluss durch Hausarbeit + Präsentation + Korreferat). Zusatzanreize bestehen für die Studierenden durch den PwC-Preis für die beste Abschlussarbeit, den sog. „DATEV-Führerschein“ und regelmäßig stattfindende Gastvorträge.